Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Chiropraktoren und anderen Manualtherapeuten?

von Julia Busse | Posted On14. März 2017

Viele Patienten fragen uns, was einen Chiropraktor von einem Chiropraktiker, einem Chirotherapeuten, einem Osteopathen oder einem Physiotherapeuten unterscheidet.

Die verschiedenen Anbieter chiropraktischer Behandlung unterscheiden sich durch ihren Ausbildungshintergrund. In Deutschland kann man drei Gruppen von chiropraktisch tätigen Behandlern unterscheiden:
– Chirotherapeuten oder Manualmediziner sind Fachärzte, die eine ärztliche Weiterbildung zum Chirotherapeuten absolviert haben.
– Chiropraktiker sind Heilpraktiker, die i.d.R. einzelne Wochenendkurse zum Thema Chiropraktik besucht haben.
– Chiropraktoren haben ein vier- bis fünfjähriges Hochschulstudium der Chiropraktik absolviert.
Die Unterscheidung zwischen osteopathischen und chiropraktischen Behandlungen kann zuweilen schwer sein, da beide Berufe tatsächlich einen ähnlichen Ursprung und daher in Teilen auch ähnliche Behandlungsansätze haben. Auch die Osteopathie sieht den Körper als ganzheitliches System, dessen Selbstheilungskräfte durch gezielte manuelle Impulse angeregt werden können. Grundsätzlich kann man sagen, dass in der Osteopathie der historische Fokus auf dem „Flüssigkeitssystem“ des Körpers, also den Blut- und Lymphgefäßen liegt. Dieser Ansatz kommt in der Chiropraktik eher selten zur Anwendung. Sie legt den Fokus auf die Verbesserung der Funktionalität des Bewegungsapparates, da die nervale Steuerung verschiedener physiologischer Prozesse auf diese Weise oft gefördert werden kann.


Die ca. dreijährige Ausbildung des Physiotherapeuten qualifiziert zur Behandlung von Weichteilstrukturen, also Muskeln, Sehnen, Bändern und Faszien. Da die Lösung blockierter Gelenke an der Wirbelsäule nach geltendem Recht nur Ärzten und Heilpraktikern erlaubt ist, dürfen Physiotherapeuten dies auf der Basis ihrer Ausbildung nicht.
Auch berufsrechtlich unterscheiden sich diese Berufsfelder. Anders als in anderen europäischen Ländern sind in Deutschland sowohl die Chiropraktik als auch die Osteopathie nicht als eigenständige Heilberufe gesetzlich geregelt. Für deren Ausübung ist die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz oder eine ärztliche Approbation erforderlich. Der Beruf des Physiotherapeuten hingegen ist gesetzlich geregelt. Soweit ärztlich verordnet, werden dessen Behandlungskosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Um zu entscheiden, ob die Chiropraktik die richtige Therapie für Sie darstellt, schauen Sie sich gern den Beitrag „Typische Beschwerdebilder in unserer Praxis“ an oder rufen Sie uns an und fragen nach.

Kategorien: Fakten & Forschung

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