In Deutschland kann man drei Gruppen von chiropraktisch tätigen Behandlern unterscheiden:

  • Chirotherapeuten oder Manualmediziner sind Fachärzte, die eine ärztliche Weiterbildung zum Chirotherapeuten absolviert haben.
  • Chiropraktiker sind Heilpraktiker, die i.d.R. einzelne Wochenendkurse zum Thema Chiropraktik besucht haben.
  • Chiropraktoren haben ein akademisches Studium der Chiropraktik absolviert.

Die Ausbildung der Mitglieder der DEUTSCHEN CHIROPRAKTOREN-GESELLSCHAFT e.V. (DCG) erfolgt weltweit nach einheitlichen, international gültigen Standards, deren Einhaltung von unabhängigen Gremien – in Europa durch den EUROPEAN COUNCIL ON CHIROPRACTIC EDUCATION (ECCE) – regelmäßig überprüft wird.

Da in Deutschland bisher noch kein international anerkannter Studiengang Chiropraktik angeboten wird, müssen künftige Chiropraktoren an ausländischen Hochschulen studieren.

Anerkannte Hochschulen für das Studium der Chiropraktik gibt es u.a. in Australien, Kanada, Neuseeland, Südafrika, den USA sowie in Dänemark, Frankreich, Großbritannien, der Schweiz und Spanien.

Im Grundstudium sind die Inhalte denen des Humanmedizinstudiums sehr ähnlich. Von Anfang an jedoch erfolgt eine Spezialisierung auf den Bewegungsapparat. Voraussetzung für die Zulassung deutscher Bewerber ist die Hochschulzugangsberechtigung. Je nach Hochschule dauert das Studium vier bis sieben Jahre. Nach erfolgreichem Abschluss wird an den meisten europäischen Hochschulen der akademische Titel „Bachelor of Science“ (BSc), „Master of Science“ (MSc) in Chiropractic bzw. „Master of Chiropractic“ (MChiro) verliehen, in Amerika, Australien und Neuseeland erhält der Absolvent den professionellen Grad des Doctor of Chiropractic (D.C.), nicht zu verwechseln mit dem deutschen Doktortitel.

Es folgt eine mindestens einjährige Assistenzzeit bei einem erfahrenen niedergelassenen Chiropraktor. Erst dann darf ein vom deutschen und den internationalen Fachverbänden anerkannter Chiropraktor eine eigene Praxis eröffnen.

Unsere berufsrechtliche Stellung in Deutschland

Anders als in anderen europäischen Ländern ist die Chiropraktik in Deutschland bisher nicht als eigenständiger Heilberuf gesetzlich anerkannt.

Aus diesem Grund müssen auch akademisch ausgebildete Chiropraktoren hierzulande nach dem Heilpraktikergesetz zugelassen sein oder über eine ärztliche Approbation verfügen, da nur Heilpraktikern und Ärzten die Anwendung chiropraktischer Behandlungsmethoden erlaubt ist.

Die Behandlungskosten werden von den meisten privaten Krankenversicherungen sowie den staatlichen Beihilfestellen für Beamte erstattet. Gesetzlich versicherte Patienten müssen ihre Rechnung in der Regel selbst bezahlen. Es lohnt jedoch, sich bei der zuständigen Krankenkasse zu erkundigen, da es durchaus Unterschiede gibt.

Echte Chiropraktoren erkennt man an ihren Hochschulabschlüssen (siehe oben) sowie an der Angabe der verleihenden Hochschule.

Die meisten der in Deutschland praktizierenden Chiropraktoren haben sich in der „Deutschen Chiropraktoren-Gesellschaft e.V. (DCG) organisiert. Alle Vollmitglieder der DCG haben das Studium der Chiropraktik an einer durch den zuständigen „Council on Chiropractic Education“ anerkannten Hochschule erfolgreich abgeschlossen und befolgen die in der Satzung der DCG festgelegten Regeln professionellen Verhaltens.

Die DCG vertritt den Berufsstand nach außen sowie in allen wichtigen internationalen Fachverbänden der Chiropraktik, wie der „European Chiropractors‘ Union“ (ECU) und der „World Federation of Chiropractic“ (WFC), die auch offizielle Kontakte zur Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterhält.