Zuschüsse durch die gesetzlichen Krankenversicherungen

von Julia Busse | Posted On2. April 2019

Zum neuen Quartal möchten wir Ihnen eine kurze Aktualisierung der gesetzlichen Krankenkassen bereitstellen, die die Kosten unserer Behandlungen anteilig übernehmen.

Da wir keinen Einfluss auf die letztendliche Erstattung haben, bitten wir Sie dennoch Kontakt zu ihrer Versicherung aufzunehmen und im Einzelfall nachzufragen, wie viel Sie erstattet bekommen können. Für relevante Rückfragen bezüglich der Heilpraktikergebührenordnung, unserem Studienabschluss und unserer Mitgliedschaft in Berufsverbänden stehen wir Ihnen natürlich gern zur Verfügung.

Nach derzeitigem Stand erstattet:

  • AOK Niedersachsen: 80% der Rechnung bis zu 500€ pro Jahr
  • AOK Sachsen-Anhalt: 4x 60€ pro Jahr (ärztl. Bescheinigung erforderlich)
  • Atlas BKK Ahlmann: 6x 80% (max. 65€) der Rechnung pro Jahr (ärztl. Bescheinigung erforderlich)
  • BKK24: 50% (max. 40€) für die Erstbehandlung und 6x 25€ für Folgebehandlungen pro Jahr (ärztl. Bescheinigung erforderlich)
  • BKK Salzgitter: 85% der Rechnung bis zu 400€ pro Jahr (ärztl. Bescheinigung erforderlich)
  • HKK: 3x 40€ pro Jahr (ärztl. Bescheinigung erforderlich)
  • IKK classic: 4x 40€ pro Jahr (im Rahmen des Gesundheitskontos)
  • IKK SüdWest: 5x 30€ pro Jahr
  • SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse): 6x 30€ pro Jahr (im Rahmen der Osteopathieerstattung)
  • Die Techniker (TK): 3x 40€ pro Jahr (ärztl. Bescheinigung erforderlich)
  • VW Unterstützungskasse: erstattet chiropraktische Leistungen gemäß Versicherungsbedingungen

Die meisten privaten Krankenversicherungen, sowie die Beihilfe erstatten die Kosten der Behandlungen weiterhin wie gewohnt.

Kategorien: Allgemein

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